Einfuhrsteueraufschubkonto Sperrung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
Vorübergehende Sperrung der Nutzung des Einfuhrsteueraufschubkontos bei der Zollbehörde, wodurch der Zweck des aufgeschobenen Zahlbetrags (Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren) eingeschränkt oder verhindert wird. Die Sperrung kann erfolgen, wenn Unstimmigkeiten, Verstöße oder Sicherheitsbedenken vorliegen oder eine Prüfung oder Klärung erforderlich ist.
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