Anders als eine Geldbusse im klassischen Sinne ist eine Sanktion beim Einfuhrsteueraufschubkonto eine administrative Massnahme der Zollbehörde, die bei Verstössen gegen die Kontoführungspflichten ausgesprochen wird.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrsteuer/Einfuhrsteuer.html
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