Einfuhrsteueraufschubkonto Sanktion
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrsteuer/Einfuhrsteuer.html
Eine Sanktion im Zusammenhang mit dem Einfuhrsteueraufschubkonto ist eine behördliche Strafe oder administrative Maßnahme bei Missbrauch, Nichteinhaltung oder Unregelmäßigkeiten beim Deferral- bzw. Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer (Import-VAT), z. B. verspätete Meldungen, falsche Buchungen oder unberechtigter Einsatz des Aufschubkontos.
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