Einhaltung der Vorschriften für maritime Emissionskontrollgebiete (ECA)
Die ECA-Compliance (Emission Control Areas) sicherzustellen ist für Reedereien auf bestimmten Routen eine tägliche Pflicht: Wer in ein Emissionskontrollgebiet einfährt, muss den im Schiffstreibstoff zulässigen Schwefelgehalt von maximal 0,1 % einhalten – ein deutlich strengerer Grenzwert als die 0,5 %, die ausserhalb dieser Zonen weltweit gelten.
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Environment/Pages/Sulphur-oxides-(SOx)-–-Regulation-14.aspx
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