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Endverwendungszweck

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ausfuhr/Ausfuhrsteuer/Endverwendungszweck/endverwendungszweck_node.html
Der Endverwendungszweck bezeichnet den vorgesehenen, endgültigen Verwendungszweck eines Guts oder einer Lieferung, z. B. die konkrete Bestimmung, den vorgesehenen Endnutzer oder die geplante Nutzung im Empfängerland, häufig im Zusammenhang mit Zoll- und Exportkontrollen.
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