Geliefert benannter Ort (DAP)
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Incoterms#DAP
DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald sie dem Käufer zum Entladen am benannten Ort der Bestimmung zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten bis zum Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, ohne die Einfuhrzollabfertigung und die Zahlung von Einfuhrabgaben zu übernehmen.
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