Eine Ersatzleistung zielt auf das Resultat ab: Wenn die ursprünglich vereinbarte Leistung durch Höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird, darf der Schuldner eine alternative Leistung erbringen, die dem Vertragszweck genügt – und so die Beziehung am Leben erhalten.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Force_majeure
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