Ersatzleistung bei Höherer Gewalt
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Force_majeure
Eine Ersatzleistung bei Höherer Gewalt ist eine vertraglich vorgesehene alternative Leistung, die der Schuldner erbringen muss, wenn die ursprüngliche Leistungsforderung durch Höhere Gewalt unmöglich, verzögert oder unzumutbar wird; sie zielt darauf ab, den vertraglich geschuldeten Zweck trotz Hindernis zu erreichen.
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