EXW Verladepflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
TL;DR
EXW – Verladepflicht: Der Verkäufer stellt die Ware an seinem Standort oder einem benannten Ort dem Käufer bereit. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware dem Käufer am genannten Ort zur Abholung bereitgestellt wird. Im Regelfall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware zu verladen; Lade- bzw. Verladepflichten liegen beim Käufer, sofern nichts …
EXW – Verladepflicht: Der Verkäufer stellt die Ware an seinem Standort oder einem benannten Ort dem Käufer bereit. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware dem Käufer am genannten Ort zur Abholung bereitgestellt wird. Im Regelfall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware zu verladen; Lade- bzw. Verladepflichten liegen beim Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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