EXW Verpackungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-2020/
Unter Ex Works (EXW) reduziert sich die Verpflichtung des Verkäufers weitgehend auf die Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort. Eine ausdrückliche Verpackungspflicht des Verkäufers zur Be- oder Entladung oder zum Schutz der Ware während des Transports besteht grundsätzlich nicht, außer sie wurde vertraglich vereinbart oder ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung erforderlich. Der Käufer trägt ab dem Verladeort alle weiteren Kosten, Risiken und ggf. zusätzliche Verpackung.
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