Verpackungspflicht
Quelle: https://www.verpackungsgesetz.de
Die Verpackungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Herstellern bzw. Importeuren/Vermarktern, Verpackungsmaterialien gemäß den geltenden Vorschriften bereitzustellen, zu registrieren und deren Rücknahme bzw. Recycling sicherzustellen.
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