Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Flaggenstaat
Reeder und Schiffsbetreiber arbeiten täglich mit dem Konzept des Flaggenstaats: Es ist das Land, unter dessen Hoheitsgewalt ein Schiff registriert ist und dessen Flagge es führt.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Legal/Pages/FlagStateImplementation.aspx
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
113
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Reeder und Schiffsbetreiber arbeiten täglich mit dem Konzept des Flaggenstaats: Es ist das Land, unter dessen Hoheitsgewalt ein Schiff registriert ist und dessen Flagge es führt. Der Flaggenstaat erteilt das Nationalitätszertifikat, überwacht Schiffszustand und Besatzungsqualifikation und trägt die primäre Verantwortung für die Einhaltung internationaler Konventionen wie SOLAS, MARPOL und des ISM-Codes. Er erhebt Registrierungsgebühren und autorisiert oder führt selbst die vorgeschriebenen Besichtigungen und Zertifizierungen durch. Nicht zu verwechseln mit dem Hafenstaat, der ausländische Schiffe in seinen Häfen kontrolliert: Der Flaggenstaat ist die übergeordnete Heimatbehörde des Schiffes. Ein besonderer Fall sind Billigflaggen («Flags of Convenience»), bei denen die Registrierung im Ausland primär aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt und die Kontrollintensität des Flaggenstaats stark variieren kann.
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