Hafenstaatsbehörden â nicht der Flaggenstaat des Schiffes â fĂŒhren die Hafenstaatskontrolle durch: Sie inspizieren auslĂ€ndische Handelsschiffe in ihren HĂ€fen und prĂŒfen, ob diese die internationalen SeefahrtsĂŒbereinkommen einhalten.
Quelle: https://www.parismou.org
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