Höhere Gewalt Klausel
Quelle: https://www.britannica.com/topic/force-majeure
TL;DR
Eine Höhere Gewalt Klausel (Höhere Gewalt) regelt, dass eine Vertragspartei von der Erbringung ihrer vertraglich zugesicherten Leistung entbunden oder deren Erfüllung vorübergehend ausgesetzt wird, wenn die Leistung durch außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Willens oder Einflussbereichs der Parteien unmöglich oder unzumutbar wird (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Streiks). Die Klausel bestimmt in der Regel die Dauer …
Eine Höhere Gewalt Klausel (Höhere Gewalt) regelt, dass eine Vertragspartei von der Erbringung ihrer vertraglich zugesicherten Leistung entbunden oder deren Erfüllung vorübergehend ausgesetzt wird, wenn die Leistung durch außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Willens oder Einflussbereichs der Parteien unmöglich oder unzumutbar wird (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Streiks). Die Klausel bestimmt in der Regel die Dauer der Entlastung, ggf. Mitteilungspflichten und Folgen für Fristen, Kosten oder Ersatzleistungen.
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