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Frei an Bord (FOB)

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Der Verkäufer liefert, sobald die Ware den Schiffsrumpf bzw. die Schiffsgrenze am benannten Verladehafen passiert hat; Risiko und Kosten gehen zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über; der Verkäufer erledigt die Exportfreigabe.
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