Freistellungsklausel Mitwirkungspflicht
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/i/indemnity.asp
TL;DR
Eine Freistellungsklausel Mitwirkungspflicht ist eine vertragliche Bestimmung in Logistik- oder Transportverträgen, durch die eine Partei von der Haftung freigestellt wird bzw. die Haftung begrenzt wird, vorausgesetzt, die andere Partei erfüllt ihre Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Informationen, Dokumenten oder Zugang). Die Mitwirkungspflicht sichert dem freigestellten oder geschützten Beteiligten die notwendige Kooperation zu; fehlende oder verspätete Kooperation kann die Freistellung berühren …
Eine Freistellungsklausel Mitwirkungspflicht ist eine vertragliche Bestimmung in Logistik- oder Transportverträgen, durch die eine Partei von der Haftung freigestellt wird bzw. die Haftung begrenzt wird, vorausgesetzt, die andere Partei erfüllt ihre Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Informationen, Dokumenten oder Zugang). Die Mitwirkungspflicht sichert dem freigestellten oder geschützten Beteiligten die notwendige Kooperation zu; fehlende oder verspätete Kooperation kann die Freistellung berühren oder die Haftung auslösen.
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