Wenn ver.di wĂ€hrend laufender Tarifverhandlungen zum Streik aufrufen will, muss die Gewerkschaft zunĂ€chst die Friedenspflicht beachten: Solange ein Tarifvertrag gilt oder eine vereinbarte Verhandlungsfrist lĂ€uft, dĂŒrfen weder Gewerkschaft noch Arbeitgeberverband Arbeitskampfmassnahmen wie Streiks oder Aussperrungen durchfĂŒhren.
Quelle: Frachtportal News: "Deutsche SeehÀfen: Warnstreiks ab 31. Juli möglich"
Passende Tools zu diesem Begriff
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt â kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle RĂŒckfragen oder ergĂ€nze unsere ErklĂ€rung mit deinem Praxis-Know-how. Alle BeitrĂ€ge werden vor der Veröffentlichung moderiert.