Wenn ver.di wĂ€hrend laufender Tarifverhandlungen zum Streik aufrufen will, muss die Gewerkschaft zunĂ€chst die Friedenspflicht beachten: Solange ein Tarifvertrag gilt oder eine vereinbarte Verhandlungsfrist lĂ€uft, dĂŒrfen weder Gewerkschaft noch Arbeitgeberverband Arbeitskampfmassnahmen wie Streiks oder Aussperrungen durchfĂŒhren.
Quelle: Frachtportal News: "Deutsche SeehÀfen: Warnstreiks ab 31. Juli möglich"
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