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Gemeinsame Fracht-Risikoteilungsvereinbarungen

Quelle: https://www.investopedia.com/terms/j/joint-freight-risk-sharing-agreements.asp
Gemeinsame Fracht-Risikoteilungsvereinbarungen sind vertragliche Absprachen zwischen mehreren Beteiligten einer Lieferkette (z. B. Verlader, Spediteure, Frachtführer), in denen festgelegt wird, wie finanzielle und operative Risiken (z. B. Schäden, Verzögerungen, Verluste) beim Transport von Gütern gemeinsam getragen, verwaltet und verteilt werden.
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