Gemeinsamer Außenzoll
Quelle: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-21-649_en.htm
Der gemeinsame Außenzoll ist ein einheitlicher Zollsatz, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Waren angewendet wird, die aus Drittstaaten in den Binnenmarkt der EU eingeführt werden.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren