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Gemeinsamer Außenzoll

Quelle: https://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-21-649_en.htm
Der gemeinsame Außenzoll ist ein einheitlicher Zollsatz, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Waren angewendet wird, die aus Drittstaaten in den Binnenmarkt der EU eingeführt werden.
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