Genehmigungsvorbehalt
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Eine vertragliche oder logistische Bestimmung, nach der die Durchführung einer Handlung, Lieferung oder Maßnahme von der vorherigen Genehmigung einer zuständigen Behörde, des Auftraggebers oder einer dritten Partei abhängig ist; die Durchführung kann bis zur Erteilung der Genehmigung ausgesetzt oder verzögert werden.
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