Die Gesundheits- und Hygienekontrolle für verderbliche Waren ist ein systematisches Überwachungsregime, das mikrobiologische, chemische und physikalische Kontaminationen bei der Handhabung, Lagerung und dem Transport leicht verderblicher Produkte – darunter Lebensmittel, Arzneimittel und Blutprodukte – verhindern soll.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:02004R0852-20220125
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