Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Gewerbliche Lagerverträge
Lagerhalter und Einlagerer regeln ihre Rechtsbeziehung über einen gewerblichen Lagervertrag, der Haftung, Vergütung und Risikotragung verbindlich festlegt.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/c/contract-warehouse.asp
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
100
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Lagerhalter und Einlagerer regeln ihre Rechtsbeziehung über einen gewerblichen Lagervertrag, der Haftung, Vergütung und Risikotragung verbindlich festlegt. Typische Bestandteile sind Lagerdauer (befristet oder offen), Gebührenstruktur (Monatspauschale, volumenbasiertes Entgelt oder leistungsgebundene Vergütung), Haftungsgrenzen für Verlust und Beschädigung sowie die Klärung der Versicherungspflicht. Praxisrelevante Klauseln betreffen zudem Kündigungsfristen, Sonderregelungen für verderbliche Waren oder Gefahrgut und Konsequenzen bei Überlagerung. In Deutschland richtet sich der Lagervertrag nach §§ 467 ff. HGB, in der Schweiz nach Art. 472 ff. OR; im internationalen Kontext kommen häufig branchenspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen von Logistikdienstleistern zum Einsatz. Präzise ausgehandelte Klauseln schaffen klare Grundlagen für Schadensregulierungen und verringern das Streitpotenzial erheblich.
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