Ein Lagervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Lagerhalter und einem Einlagerer, durch die der Lagerhalter gegen Entgelt LagerflĂ€che bereitstellt und die Verwahrung von GĂŒtern ĂŒbernimmt.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagervertrag-53260
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