Anders als beim Direktbetrieb durch eine Hafenbehörde überträgt eine Hafenkonzession das Recht zur Entwicklung, zum Betrieb und zur wirtschaftlichen Nutzung einer Hafenanlage oder eines Teilbereichs an einen privaten oder öffentlichen Konzessionär – für eine vertraglich festgelegte Laufzeit.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession
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