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Hafenkonzession

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Port_concession
Eine Hafenkonzession ist eine vertraglich verliehene, zeitlich begrenzte Nutzungs- und Betriebsberechtigung, die von der Hafenbehörde oder Hafenverwaltung zum Betrieb von Hafenanlagen, Umschlagsanlagen oder Dienstleistungen im Hafenbereich erteilt wird; der Konzessionär zahlt Gebühren und unterliegt Auflagen.
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