Haftung bei leichter Fahrlaessigkeit
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/leichte-fahrlesseligkeit
Die Haftung bei leichter FahrlĂ€ssigkeit bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Partei fĂŒr SchĂ€den, die durch eine VernachlĂ€ssigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstehen, soweit dies keine grobe Pflichtverletzung darstellt. Sie liegt vor, wenn ein verkehrswesentliches Verhalten zwar sorgfaltswidrig ist, jedoch nicht grob fahrlĂ€ssig.
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