Haftung bei leichter Fahrlaessigkeit
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/leichte-fahrlesseligkeit
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Partei für Schäden, die durch eine Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstehen, soweit dies keine grobe Pflichtverletzung darstellt. Sie liegt vor, wenn ein verkehrswesentliches Verhalten zwar sorgfaltswidrig ist, jedoch nicht grob fahrlässig.
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