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Haftung bei Rechtsmängeln

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsm%C3%A4ngel
Haftung bei Rechtsmängeln bezeichnet die Verantwortlichkeit des Verkäufers oder Anbieters für Rechtsmängel des Liefergegenstands, z. B. Mängel der Rechtslage, Eigentums- oder Nutzungsrechte, Pfandrechte oder andere Ansprüche Dritter, die Übertragung, Nutzung oder Besitz des Produkts beeinträchtigen.
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