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Haftung bei Schlechtleistung

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/schlechtleistung
Haftung bei Schlechtleistung umfasst die rechtliche Verantwortung eines Vertragspartners oder Dienstleisters für eine mangelhafte oder unzufriedenstellende Erbringung von Leistungen (Lieferung, Transport, Service) gemäß Vertrag und geltendem Recht, z. B. Mängel einer Lieferung, Verzögerungen oder Nichterfüllung, einschließlich Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
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