Die Haftung fĂŒr Schutzrechtsverletzung entsteht, wenn ein Logistikdienstleister, Beschaffer oder Verlader wissentlich oder fahrlĂ€ssig Waren befördert oder handhabt, die geschĂŒtzte Rechte Dritter (Patente, Marken, Urheberrechte, Designs) verletzen.
Quelle: https://www.wipo.int/about-ip/en/
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