Haftung bei Transitzeitgarantie
Quelle: https://www.dhl.com/global-en/home/our-divisions/express/our-services/transit-time-guarantee.html
Verpflichtung des Transportunternehmens bzw. Frachtführers, dem Auftraggeber eine Haftung bzw. Entschädigung bei Nichteinhaltung der zugesagten Transitzeit zu gewähren, sofern die Verspätung nicht durch Ausschlussgründe (Wetter, Streik, Zoll, höhere Gewalt) verursacht wurde; gilt nur für Sendungen, die unter einer Transit Time Guarantee versendet werden, gemäß den Bedingungen des Versandvertrags.
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