Haftung bei War Risk Surcharge
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/war-risk-surcharge/
Die Haftung bei War Risk Surcharge bezeichnet die Verpflichtung einer Vertragspartei (z. B. Verlader, Spediteur oder Frachtführer), den War Risk Surcharge-Zuschlag zu bezahlen bzw. die Übernahme dieser Zusatzgebühr zu verantworten, sofern dieser Zuschlag aufgrund von Kriegs- oder Krisisrisiken erhoben wird. Sie definiert, wer im Vertrag für die Zahlung bzw. die Folgen einer Nichtzahlung haftet.
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