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Haftung beim Average Adjuster

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/General_average
Haftung des Average Adjuster bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Fachmanns, der Allgemeine Averages (Kosten- und Schadenabrechnungen bei Schiffsuntergang oder Gefahrgemeinschaft) prüft, kalkuliert und festlegt; der Average Adjuster kann bei fehlerhafter Berechnung, Sorgfaltsverstößen oder Fahrlässigkeit gegenüber der Verschifferschaft oder den Gläubigern haftbar gemacht werden.
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