Mit dem Moment der Ăbernahme der Ladung ĂŒbernimmt der Verfrachter â also die Reederei oder das Linienunternehmen â die Haftung fĂŒr Verlust, BeschĂ€digung und VerspĂ€tung der GĂŒter bis zur Ablieferung.
Quelle: https://www.internationallawoffice.com/Newsletters/Shipping/France/Jeantet-Associates/Marine-Cargo-Insurance-Second-Reform
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