Haftung fuer Organe
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Organe
Haftung fuer Organe bedeutet die persönliche Haftung der Mitglieder der Organstrukturen eines Unternehmens (z. B. GeschĂ€ftsfĂŒhrung, Vorstand, Aufsichtsrat) fĂŒr SchĂ€den, die aus Pflichtverletzungen in der AusĂŒbung ihres Amtes entstehen. Sie kann sowohl gegenĂŒber der Gesellschaft als auch gegenĂŒber Dritten bestehen und hĂ€ngt von nationalem Recht (z. B. Handels- und Gesellschaftsrecht) ab.
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