Haftung fuer Organe
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f%C3%BCr_Organe
Haftung fuer Organe bedeutet die persönliche Haftung der Mitglieder der Organstrukturen eines Unternehmens (z. B. Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) für Schäden, die aus Pflichtverletzungen in der Ausübung ihres Amtes entstehen. Sie kann sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten bestehen und hängt von nationalem Recht (z. B. Handels- und Gesellschaftsrecht) ab.
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