Haftung Lagerhalter
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lagervertrag
Haftung des Lagerhalters bezeichnet die gesetzliche Verantwortlichkeit eines Lagerbetreibers (Lagerhalters) für Schäden, Verluste oder Wertminderungen an gelagerten Gütern, soweit diese während der Lagerung entstanden sind und der Lagerhalter dafür nach dem Lagervertrag oder geltendem Recht verantwortlich ist; typischerweise umfasst dies Haftungsgründe wie Verschulden, Pflichtverletzungen und Sorgfaltspflichten im Lagerbetrieb.
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