Haftungsklausel Mitverschulden
Quelle: https://www.law.cornell.edu/wex/contributory_negligence
Vertragliche Haftungsklausel, die bei Vorliegen von Mitverschulden die Haftung entsprechend dem Anteil des Verschuldens der jeweiligen Partei aufteilt, begrenzt oder ausschließt; sie kommt typischerweise in Logistik- oder Transportsverträgen zum Einsatz, wenn eine Partei durch eigenes Fehlverhalten (z. B. unsachgemäße Verpackung, verspätete Anweisungen) zu Schaden beiträgt.
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