Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 25. Juni 2026
Haftungsklauseln gemeinsamer Frachtführer
Ein Spediteur beauftragt für eine multimodale Sendung mehrere Frachtführer – und die Ware kommt beschädigt an, ohne dass klar ist, auf welchem Teilabschnitt der Schaden entstanden ist.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.dcvelocity.com/resources/glossary/joint-carrier-liability-clauses
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Definition & Erklärung
Ein Spediteur beauftragt für eine multimodale Sendung mehrere Frachtführer – und die Ware kommt beschädigt an, ohne dass klar ist, auf welchem Teilabschnitt der Schaden entstanden ist. Haftungsklauseln gemeinsamer Frachtführer regeln genau diesen Fall: Sie begründen eine gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Carrier gegenüber dem Versender, sodass jeder Frachtführer einzeln für den vollen Schaden in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruchsteller muss nicht nachweisen, welcher Carrier konkret fahrlässig gehandelt hat – die interne Regressverteilung ist Sache der Frachtführer untereinander. Solche Klauseln finden sich im Frachtbrief (CMR, CIM), im Bill of Lading oder in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Spediteure sollten vor Vertragsabschluss prüfen, ob die Klausel Haftungsobergrenzen enthält und ob diese mit dem Warenwert der Sendung vereinbar sind.
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