Havarie Grosse
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/General_average
Unter Havarie Grosse versteht man im Seefrachtrecht den allgemeinen Durchschnitt. Dabei werden freiwillige, absichtliche Opferhandlungen am Schiff oder der Ladung vorgenommen, um in einer Notlage die Sicherheit der gesamten Unternehmung zu gewährleisten. Die hierdurch entstehenden Kosten und Verluste werden anteilig von allen Beteiligten (Reederei, Ladungseigentümer, Frachtführer) getragen.
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