HGB-Haftungsbegrenzung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Begriff der HGB-Haftungsbegrenzung: gesetzlich festgelegte Beschränkung der Haftung bestimmter Handelsakteure (z. B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter) bei Schäden oder Verlusten an Gütern. Die Begrenzung setzt Höchstbeträge, Voraussetzungen und häufig Ausnahmen fest (z. B. Ausschluss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) und regelt damit das Maß der rechtlich zulässigen Haftung im logistiken Umfeld.
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