Einführer
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Einfuhr/Einfuhr/Einfuhrer/Einfuhrer_node.html
Der Einführer ist eine natürliche oder juristische Person, die Waren über eine Grenze in ein wirtschaftliches bzw. zollrechtliches Gebiet einführt und für die Einfuhrformalitäten sowie die Abführung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich ist.
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