Einfuhrumsatzsteuer EU
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenverkehr/Warenverkehrsteuer/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus DrittlĂ€ndern in die EuropĂ€ische Union erhoben wird. Sie wird in der Regel zum Zeitpunkt der Zollabfertigung erhoben und soll die inlĂ€ndische Umsatzsteuer der EinfĂŒhrer equivalent ersetzen. Unternehmer können die EUSt als Vorsteuer geltend machen, sofern sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
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