Steht in einem Kaufvertrag eine Gruppe-C-Klausel, trifft man auf eine charakteristische Asymmetrie: Der Verkäufer schliesst den Hauptfrachtvertrag ab und zahlt die Frachtkosten bis zum benannten Bestimmungsort – das Risiko für die Ware geht jedoch bereits mit der Übergabe an den ersten Frachtführer am Versendungsort auf den Käufer über.
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
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