Incoterms Regressrecht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-2020/
Ein Regressrecht im Zusammenhang mit Incoterms bezeichnet das Recht einer Partei (z. B. Verkäufer oder Käufer) oder eines Beförderers, Forderungen oder Kosten, die aus einer Vertragsverletzung oder einem Fehlverhalten der anderen Vertragspartei resultieren, gegenüber dieser Partei geltend zu machen, insbesondere bei Abweichungen von den vertraglich festgelegten Incoterms-Modalitäten.
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