Anders als eine innerstaatliche Transaktion setzt die innergemeinschaftliche Lieferung voraus, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Lieferant in einem EU-Mitgliedstaat Waren körperlich in einen anderen Mitgliedstaat verbringt und an einen dort ansässigen, ebenfalls registrierten Unternehmer übergibt.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-intracommunity-supply_en
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