Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 25. Juni 2026
Internationale Haftungsbestimmungen für Luftfracht
Anders als im Strassengüterverkehr, wo nationale Regelungen stark variieren, beruht die internationale Luftfrachterhaftung auf zwei globalen Abkommen: dem Warschauer Abkommen von 1929 und dem Montrealer Übereinkommen von 1999.
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Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf
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Definition & Erklärung
Anders als im Strassengüterverkehr, wo nationale Regelungen stark variieren, beruht die internationale Luftfrachterhaftung auf zwei globalen Abkommen: dem Warschauer Abkommen von 1929 und dem Montrealer Übereinkommen von 1999. Beide legen Haftungshöchstgrenzen für Luftfrachtführer bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Sendungen fest. Das Montrealer Übereinkommen hat das Warschauer System in den meisten Vertragsstaaten abgelöst: Es sieht höhere Entschädigungslimiten vor, vereinfacht das Schadenersatzverfahren und verpflichtet Fluggesellschaften zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung. Für Spediteure und Verlader ist entscheidend, dass diese gesetzlichen Obergrenzen den tatsächlichen Warenwert häufig nicht abdecken – eine ergänzende Transportversicherung ist daher in den meisten Fällen unerlässlich.
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