Anders als im Seefrachtrecht, das national unterschiedlich geregelt ist, beruht die internationale Luftfrachterhaftung auf zwei globalen Abkommen: dem Warschauer Abkommen von 1929 und dem Montrealer Übereinkommen von 1999.
Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf
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