Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Einstufung gefährlicher Güter
Gefahrgutbeauftragte, Spediteure und Verlader nehmen die Einstufung gefährlicher Güter vor, bevor eine Sendung verpackt, gekennzeichnet oder verladen werden darf.
Kurzantwort
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Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods
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Definition & Erklärung
Gefahrgutbeauftragte, Spediteure und Verlader nehmen die Einstufung gefährlicher Güter vor, bevor eine Sendung verpackt, gekennzeichnet oder verladen werden darf. Das System unterteilt Stoffe und Gegenstände in neun international anerkannte Klassen – von explosiven Stoffen (Klasse 1) über entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3) bis zu radioaktiven Stoffen (Klasse 7) – geordnet nach der Art der primären Gefahr. Die Klassenzugehörigkeit legt zwingend die Verpackungsgruppe, die Kennzeichnung, die erforderlichen Begleitdokumente und die zulässigen Beförderungsrouten fest. Rechtsgrundlagen sind die UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter sowie deren modale Umsetzungen: ADR für den Strassenverkehr, RID für die Schiene, der IMDG-Code für den Seeweg und die IATA-DGR für die Luftfracht. Ein Fehler bei der Einstufung kann zur Zurückweisung der Sendung, zu Bussen oder im Schadensfall zu erheblicher Haftung führen.
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