Gemeinsame Zollkontrollstellen für grenzüberschreitende Fracht
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/joint-border-posts_en
Gemeinsame Zollkontrollstellen für grenzüberschreitende Fracht sind durch bilaterale oder multilaterale Abkommen eingerichtete Kontrollpunkte, an denen Zollbehörden zweier oder mehrerer Länder koordinierte Inspektionen von Waren durchführen, die die Landesgrenzen überschreiten, um Abläufe zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern.
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