Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 9. Sept. 2026
Kabotage
Kabotage bezeichnet im Strassengüterverkehr den Binnentransport, den ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines fremden Staates gewerblich durchführt – also wenn etwa ein polnischer Lkw-Unternehmer nach einer Entladung in München eine neue Fracht von München nach Hamburg übernimmt.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1072
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
121
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Kabotage bezeichnet im Strassengüterverkehr den Binnentransport, den ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines fremden Staates gewerblich durchführt – also wenn etwa ein polnischer Lkw-Unternehmer nach einer Entladung in München eine neue Fracht von München nach Hamburg übernimmt. Der Begriff stammt aus dem Seerecht, wo er ursprünglich die Küstenschifffahrt beschrieb. In der EU ist Kabotage für EU-lizenzierte Unternehmen grundsätzlich zulässig, aber zeitlich und mengenmässig streng begrenzt; Transportunternehmen aus Drittstaaten ist sie in der Regel vollständig untersagt oder nur unter engen Auflagen gestattet. Kabotage ist klar vom Transit abzugrenzen: Beim Transit wird ein Land lediglich durchquert, ohne dort Be- oder Entladungen vorzunehmen, während Kabotage einen aktiven kommerziellen Binnenverkehr auf fremdem Staatsgebiet meint. Verstösse können empfindliche Bussgelder und den Entzug der Betriebslizenz nach sich ziehen.
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