Überall dort, wo Waren ein Sicherheitsrisiko darstellen oder besonderen Vorschriften unterliegen, greift die Kennzeichnungspflicht: Sie verpflichtet Absender, Verlader und Spediteure, Güter, Verpackungen und Transporteinheiten mit vorgeschriebenen Etiketten, Symbolen und Angaben zu versehen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32008R1272
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