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Kombinierter Verkehrsvertrag

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992L0106
Ein Kombinierter Verkehrsvertrag ist ein Transportvertrag, der die Beförderung von Gütern unter Einsatz mindestens zweier verschiedener Verkehrsträger (z. B. Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt) auf der Grundlage eines einzigen Vertrags regelt und dabei Rechte und Pflichten des Beförderers für jeden Transportabschnitt festlegt.
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