Unmittelbare Zollfreigabe
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance
Unmittelbare Zollfreigabe bezeichnet den Vorgang, bei dem Waren unmittelbar nach ihrer Ankunft und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sowie der Erfüllung aller geltenden Zollbestimmungen vom Zoll freigegeben werden, sodass sie ohne weitere Verzögerung an den Empfänger ausgeliefert werden können.
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