Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Zollschuldner sichert die Zollbehörde ab: Sobald Importeur, Zollagent, Spediteur oder weitere beteiligte Parteien gleichzeitig als Zollschuldner qualifiziert werden, kann die Behörde jeden von ihnen auf die vollständige Zahlung der ausstehenden Zollschuld in Anspruch nehmen – unabhängig davon, wer im Innenverhältnis eigentlich zahlen soll.
Quelle: https://www.zoll.de
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